|
 |
|
Menü |
|
|
|
Copyright © 2010 by Silvia Lange |
|
|
|
|
|
 |
|
Hundesteuer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hundesteuer
Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig (im Gegensatz zu der von Katzen oder Pferden). Die Hundesteuer wird von der Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben und teils durch eine Steuerplakette nachgewiesen. Manche Gemeinden fordern, dass die Plakette gut sichtbar am Hund zu befestigen ist.
Eine Verpflichtung zu bestimmten Impfungen (Tollwut) gibt es in den meisten Bundesländern nicht.
Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang , oder zur Haltung von so genannten Kampf- oder Listenhunden sind landesspezifisch.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde, wie dort die Bestimmungen aussehen. In einigen Gemeinden möchte man sogar die Tierschutzorganisationen unterstützen sowie die Tierheime entlasten und gewährt – nach Vorlage des Übernahme-/Schutzvertrages – Steuerermäßigung oder sogar -befreiung für ein Jahr |
|
|
|
|
|
|
 |
|
... nehmen Sie sich bitte nur ein paar Minuten Zeit ... |
|
|
|
|
|
 |
|
AKTUALISIERT: |
|
|
|
Heute waren 42 Besucher (163 Hits) hier! |