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Copyright © 2010 by Silvia Lange
Listenhunde - Kampfhunde
Listenhunde "Kampfhunde"

Wer einen Listenhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Listenhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivi-
tät und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Das Staatsministerium des Innern kann durch Verordnung Rassen,
Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für
welche die Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird.


Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • ein berechtigtes Interesse nachweist; wissenschaftliches, wirtschaftliches oder sonst persönliches Interesse.
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen.
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
Ein und die selbe Hunderasse kann in den Bundesländern unterschiedlich behandelt werden.

In ein paar Bundesländern wurden die "Listenhunde" aufgehoben. Aktuelle Informationen bekommen Sie von Ihrer Gemeinde/Stadt. Für manche Rassen besteht ein Importverbot.

In Sachsen und Rheinland-Pfalz werden jeweils drei Hunderassen
als gefährlich definiert. Diese sind jedoch nicht identisch.
In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind
vier Rassen, in Berlin zehn, in Hessen 11, in Baden Württemberg
12 Rassen, in Nordrhein Westfalen 14 Hunderassen, in Hamburg
15 und in Brandenburg 18 Rassen als gefährlich definiert.

Einzig der American Staffordshire Terrier und der Pitbull
gelten in allen Ländern, die eine Rasseliste haben, als gefährlich.

Bayern ist das Land mit der umfangreichsten Liste.
Diese führt 19 Namen auf, wobei es sich bei 18 der aufgeführten
Namen um Hunderassen oder um einen Hundetypus handelt.
(Stand: 08.2008)


Listenhunde Kategorie 1
Bei diesen Hunderassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" unterstellt.
• American Pit Bull Terrier
• American Staffordshire Terrier
• Bandog (Kettenhund)
• Staffordshire Bull Terrier
• Tosa Inu

Listenhunde Kategorie 2
Bei Tieren dieser Rassen wird die Eigenschaft als "Kampfhunde"
vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen
Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivi-
tät und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Bullterrier
• Cane Corso
• Dogo Argentino
• Douge de Bordeaux
• Fila Brasileiro
• Mastiff
• Mastin Espanol
• Mastino Napoletano
• Dogo/Presa Canario
• Presa Mallorquin/Ca de Bou
• Rottweiler

Unter diesem Link findet ihr die Kampfhundeverordnungen, Hundegesetze, Verordung Halten gefährlicher Hunde der einzelnen Bundesländer in Deutschland
 
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